Okt. 2, 2023

HAFTUNG DES VERKÄUFERS BEIM VERKAUF EINES HAUSES MIT ILLEGALEN TEILEN AUF MALLORCA.

In Palma de Mallorca wurde ein Bauunternehmer wegen Betrugs zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt, weil er sich am Verkauf eines komplett renovierten Hauses beteiligt hatte, ohne über die erforderlichen Genehmigungen der Gemeindeverwaltung zu verfügen, die den Abriss des Hauses anordnete, da es illegal gebaut worden war.

Zunächst ist zu bedenken, dass ein Haus den städtebaulichen Anforderungen der jeweiligen Gemeinde entsprechen muss. Werden diese nicht erfüllt, liegt ein Verstoß gegen die städtebaulichen Vorschriften vor, so dass die Gemeinde die Legalisierung, den Abriss und Geldstrafen (je nach Fall) anordnen kann.

In diesem Fall wurde nachgewiesen, dass der Bauunternehmer eine enge Beziehung zum Verkäufer hatte (dem Verwalter der verkaufenden Firma, der sich auf der Flucht vor der Justiz befindet), dass er von den Illegalitäten wusste, dass er erfolglos versuchte, die Legalisierung zu erreichen, dass er bei der Unterzeichnung der Verträge anwesend war und dass er nach dem Verkauf Eigentümer der verkaufenden Firma wurde.

All dies beweist, dass sie die Käufer getäuscht haben. Aus diesem Grund wurden sie nicht nur zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt, sondern auch gezwungen, den vollen Kaufpreis als Entschädigung zurückzuzahlen.

Vor einigen Jahren gab es einen weiteren Fall auf Mallorca, bei dem der Verkäufer einige Unregelmäßigkeiten verschwieg und der Käufer vom Optionsvertrag zurücktreten konnte und eine Entschädigung (doppelte Anzahlung) erhielt. In diesem anderen Fall handelte es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit, nicht um eine strafrechtliche, und der Kauf wurde nie getätigt, sondern nur der Optionsvertrag abgeschlossen.

Nach dem Ley del Suelo R.D. 7/2015 ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer über die illegalen Teile des Hauses zu informieren, und wenn er dies nicht tut, hat der Käufer vier Jahre Zeit, den Vertrag zu kündigen und ebenfalls Schadensersatz zu verlangen.

Es gibt aber auch andere Fälle, in denen Richter entschieden haben, dass der Käufer das Recht und die Pflicht hatte, zu prüfen, was er kauft, und dass er aus diesem Grund den Vertrag nicht kündigen oder Schadenersatz erhalten konnte.

Unsere Schlussfolgerung: Ich denke, es kommt auf den Einzelfall an und es ist sehr wichtig zu wissen, ob der Käufer ein Verbraucher ist oder nicht und ob nachgewiesen werden kann, dass der Verkäufer von den Rechtswidrigkeiten wusste (was bei vielen Verkäufern nicht der Fall ist).

 

Wenn Sie ein Haus auf Mallorca kaufen, insbesondere wenn es sich um ein Landhaus handelt, ist es sehr wichtig, dass ein Anwalt und ein Architekt den städtebaulichen Zustand des Gebäudes überprüfen. Rechtswidrigkeiten sind in rustikalen Häusern häufiger (und schwerwiegender), in städtischen Häusern und weniger wahrscheinlich in Wohnungen.

Wir verfügen über ein breites Netzwerk von Architekten, mit denen wir in diesen Fällen zusammenarbeiten. Wenn Sie also mit dem Gedanken spielen, ein Haus auf Mallorca zu kaufen, können Sie uns unverbindlich konsultieren.

 

Alonso Montis

Rechtsanwalt

Email: alonso@cornerabogados.com

 

Despacho de abogados en Palma de Mallorca