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Elektroautos und Eigentümergemeinschaften

Vor einem Monat hat die Regierung der Balearen angekündigt, ein Gesetz zu verabschieden, das unter anderem die Einreise von Dieselautos die Balearen ab 2025 und mit Benzin ab 2.035 verbieten soll.

Toyota hat kürzlich angekündigt, dass Sie ab Anfang nächsten Jahres keine Fahrzeuge mit Dieselmotor mehr in Europa verkaufen wird.

Diese Nachricht erhöht die Nachfrage nach Autos, die umweltfreundlich sind, insbesondere bei Elektrofahrzeugen. Eine der Fragen, die die Interesenten an dieser Art von Fahrzeugen haben, ist zu wissen, wo sie aufladen werden können, da es bis heute nur eine sehr geringe Anzahl von Ladepunkten gibt. Daher sollte man überprüfen, ob sie das Fahrzeug auf ihrem Parkplatz aufladen können, und in diesem Fall müssen die rechtlichen Schritte befolgt werden, damit ein Ladegerät installiert werden kann.

Diese Fragen werden im aktuellen Artikel 17.5 des Gesetzes über horizontales Eigentum, kurz und bündig gelöst:

Der Strom zum Aufladen muss auch von dem Eigentümer übernommen werden, der davon profitiert, ohne das Gesetz zu spezifizieren, sondern impliziert, dass ein System installiert werden muss, um eine individuelle Abrechnung zu ermöglichen.

Es handelt sich also um ein System, das nicht von der Genehmigung der Hausgemeinschaftversamlung abhängt und dessen Kosten sich nicht auf den Rest der Gemeinschaft auswirken.

Nun, und um langfristig zu denken und um Situationen zu vermeiden, wie sie zuvor bei den Satellitenschüsseln aufgetreten waren, gab es auf jedem Balkon eine, und es ist ratsam, dass die Gemeinden eine Gemeinschaftsinstallation durchführen.

Alonso Montis

Anwalt

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